Kosten

für Sexualtherapie / Paarberatung und Körpertherapie betragen:

Einzelsitzung:                 60 min.            € 100.-

Paarsitzung:                   60 min.            € 120.-

                      

Wenn der psychische Prozeß es erfordert (und der Zeitplan es zuläßt) können Sitzungen länger dauern.

Besonders für das erste Abklärungsgespräch plane ich meinerseits gerne etwas mehr Zeit ein für Sie.

Ich berechne Ihnen dann für jede weitere Viertelstunde den Satz von € 25.- (egal, ob es sich um eine Einzel- oder Paarsitzung handelt).

Für Sitzungen an Samstagen erhebe ich eine pauschale Zusatzgebühr von € 25.- pro Sitzung


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Das Honorar ist in Bar und direkt nach Ablauf der jeweiligen Sitzung zu bezahlen.

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Im Regelfall müssen die Kosten für eine Sexualtherapie von Ihnen selbst getragen werden.

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich!

Klienten mit privater Krankenversicherung, Beamte mit Beihilfeanspruch und gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker können jedoch versuchen, die  Behandlungskosten bei ihrer Kasse einzureichen (ohne Gewähr).  Klären Sie dabei bitte ab, ob Ihr Vertrag eine Psychotherapie beim Heilpraktiker beinhaltet.

Sie erhalten eine Rechnung über das Behandlungshonorar (Psychotherapie), die sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) orientiert. 

                                                                                                                                                                 
Eine separate Verordnung durch einen Arzt ist jedenfalls nicht erforderlich, da ich als Heilpraktiker nicht "weisungsgebunden" bin. Heilpraktiker sind berechtigt, eigene Diagnosen und einen eigenen Behandlungsplan zu erstellen.

Bitte beachten Sie, dass die vereinbarten Termine exklusiv für Sie reserviert sind:

Absagen:

Wenn Sie einmal verhindert sein sollten, sagen Sie bitte bis spätestens 48 Std. (2 Werktage) vorher ab  (Tel. 089-2621 6423). Bei noch kurzfristigeren Absagen  (d.h. 1 Werktag vorher) und wenn der vereinbarte Termin nicht anderweitig kurzfristig vergeben werden kann, berechne ich Ihnen als Ausfallgebühr nur den halben Sitzungspreis.                                                                                                                                                                     Findet die Stornierung erst Stunden vor der Sitzung statt, d.h. am gleichen Tag, so muß ich Ihnen den gesamten Sitzungspreis in Rechnung stellen.

So können Sie je nach Anlass und Dringlichkeit Ihr Risiko kalkulieren.